Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung

Kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung im Ausland fördern lassen.


Förderbeispiel: egapark Erfurt

  • Was wird gefördert?


    Gefördert werden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.

  • Wer wird gefördert?


    Die Zuwendungen werden für Maßnahmen von KMU des verarbeitenden Gewerbes sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen gewährt. Somit sind folgende Wirtschaftszweige nach der WZ 2008-Klassifikation förderfähig:

    • Verarbeitendes Gewerbe (C10 – C33)
    • Wirtschaftsnahe Dienstleistungen (J58-63; M71; M72, M74.1).
    • Zu den förderfähigen wirtschaftsnahen Berufen im Sinne der Richtlinie gehören die Freien technischen und naturwissenschaftliche Berufe und Designer:innen.

    Antragsberechtigt sind Unternehmen, die nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit mindestens ein Jahr nachhaltige Umsätze erzielt haben. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung dürfen am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko begonnen werden. Zum Zeitpunkt der Zusage einer Förderung darf die Maßnahme noch nicht abgeschlossen sein.

  • Wieviel wird gefördert?


    Die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe in Form von Festbetragsfinanzierungen wie folgt gewährt:

    • Einzelbetriebliche Messeteilnahmen: 4.000 Euro
    • Kontaktanbahnungskosten im Ausland: 1.600 Euro
    • Für antragsberechtigte Unternehmen können im Zeitraum 15.09.2015 bis zum 31.12.2023 insgesamt 20 Anträge bewilligt werden.

    Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind, beträgt der Höchstbetrag 100.000 Euro.

  • Gegenstand der Förderung


    Messeförderung:

    Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher:in) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ ( www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie international gekennzeichnet sind.

    Kontaktanbahnungskosten im Ausland:

    Förderfähig sind Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartner:innen, die mit einer persönlichen Kontaktaufnahme der antragstellenden Person zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater:innen oder Beratungsunternehmen, die in dem Formblatt „Vom TMWWDG anerkannte Beratungsunternehmen für Kontakt-anbahnungen im Ausland“ gelistet sind, erbracht werden. Für Fragen stehen den Antragsteller:innen neben den Mitarbeiter:innen der Thüringer Aufbaubank auch die Ansprechpartner:innen der Fachbereiche „International“ bei den Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie des Teams „Thüringen International“ der LEG zur Verfügung.

  • Förderausschluss


    Mögliche Förderausschlüsse ergeben sich:

    Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher:in) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie international gekennzeichnet sind.

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