Förderatlas und Förderschwerpunkte

Erhalten Sie mithilfe des Förderatlas detaillierte Informationen rund um die verschiedenen Prioritäten und die dazugehörigen Förderprogramme mit ausführlichen Erläuterungen der Schwerpunkte sowie die Liste der Programme, die im Rahmen dieser Prioritäten gefördert werden.

Prioritäten

Die Prioritäten stellen die Förderschwerpunkte des Programms 2021-2027 dar. Die Fördermittel werden auf diese Schwerpunkte verteilt. Jeder Priorität werden unterschiedliche Förderprogramme zugeordnet.

Priorität

1 Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

Um die bestehende Strukturschwäche Thüringens zu überwinden, sind die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie der Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten weiterhin nötig. 

Dazu muss die Thüringer Forschungslandschaft weiterentwickelt, den Unternehmen das vorhandene Wissen kooperativ zur Verfügung gestellt und ihnen die Absorption des Know-hows bzw. die Adaption technologischer Entwicklungen erleichtert werden. 

Insbesondere die Vernetzung zwischen Wirtschaftsunternehmen untereinander und mit der Wissenschaft weist Entwicklungspotenziale auf, die gezielt an den vorhandenen strukturellen Defiziten ansetzen und diese zu überwinden helfen.

Priorität

2 Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

Um die bestehende Strukturschwäche Thüringens im Bereich Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu überwinden, Wachstumsimpulse auszulösen, den Aufbau der Beschäftigung von morgen zu fördern sowie den Aufholprozess nach der COVID-19-Pandemie wirksam zu begleiten, ist die Unterstützung junger wissens- und technologieintensiver Unternehmen unverzichtbar. 

Gleichzeitig soll die Förderung von Investitionen für ein intelligentes Wachstum von Bestandsunternehmen dem Produktivitätswachstums Thüringer KMU dienen. Zum anderen soll eine ressourcenschonende und effiziente wirtschaftliche Entwicklung unterstützt werden.

Priorität

3 Verringerung der CO₂-Emissionen

Rund 40 % der gesamten CO₂-Emissionen entstehen im Gebäudesektor, u. a. auch bei Liegenschaften und Gebäuden der öffentlichen Hand. Deshalb muss bei diesen einerseits der Primärenergiebedarf auf ein Minimum gesenkt und der Anteil der Nutzung erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen substanziell gesteigert werden.

Gleichzeitig spielen öffentliche Wärmenetze für die Thüringer Wärmeversorgung eine zentrale Rolle, die in Zukunft noch zunehmen soll. Wärmenetze tragen zu einer ressourceneffizienten und klimafreundlichen Wärmeversorgung bei. Die zu verteilende Wärme sollte CO₂-arm hergestellt werden oder einen angemessenen Anteil an erneuerbaren Energien oder Abwärme enthalten. 

Bestehende Wärmenetze müssen dafür vorbereitet und angepasst werden. Gleichzeitig sollen neue und bestehende Wärmenetze unter Nutzung intelligenter Speichervorrichtungen und Sektorenkopplung neu-, um- und ausgebaut sowie verdichtet werden.

Priorität

4 Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Katastrophenresilienz

In der Vergangenheit haben die Hochwasserereignisse erhebliche Schäden in Thüringen verursacht. Als Auswirkung des Klimawandels ist mit einer weiteren Häufung von Extremereignissen zu rechnen. 

Diesen Folgen gilt es durch Maßnahmen der Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gefahrenabwehr, durch Maßnahmen zur Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Fließgewässer und Maßnahmen zur Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen im Umfeld Fließgewässern entgegen zu treten. Zudem sind Strukturen zur kommunalen Gefahrenabwehr bei Hochwasser aufzubauen.

Priorität

5 Investitionen in einen nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehr

Ohne eine erfolgreiche Verkehrswende können die Klimaziele nicht erreicht werden. Zur nachhaltigen Senkung der CO₂-Emissionen muss insb. der ÖPNV gestärkt werden, damit der Individualverkehr reduziert werden kann. 

Die Modernisierung des ÖPNV insbesondere durch den Einsatz innovativer und CO₂-armer Antriebssysteme in urbanen Räumen und eine nutzerfreundliche Stadt-Umland-Vernetzung ist ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Umsetzung einer nachhaltigen Klimapolitik.

Priorität

6 Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung

Die räumlich ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Städte und Regionen, ist von zentraler Bedeutung für den Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union. Städte sind Heimat und urbanes Umfeld für die, die hier ihr Leben gestalten. Sie sind Zentren des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens und tragen damit zur Identitätsbildung der Menschen bei. Dies gilt unabhängig von ihrer jeweiligen Größe. 

Als Mittelpunkte des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sind funktionierende, attraktive Städte zugleich aber auch Basis und Eckpfeiler der Landesentwicklung. Die Städte müssen sich zunehmend neuen Herausforderungen zur Verbesserung der ökologischen Lebensqualität, der Ressourcenschonung und beim Umgang mit den Folgen des Klimawandels stellen.

Priorität

7 Förderung Strategischer Technologien

Mit der STEP-Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 wird eine Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) eingerichtet, um kritische und neu entstehende strategische Technologien und ihre jeweiligen Wertschöpfungsketten in ausgewählten Branchen zu unterstützen.

Mit der STEP-VO werden die Ziele „Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien“, „Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union“ sowie „die Bekämpfung des Mangels an Arbeitskräften und Qualifikationen, die für hochwertige Arbeitsplätze aller Art von entscheidender Bedeutung sind“ unterstützt.

Als kritische Technologien gelten Technologien in drei Sektoren: Digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, Biotechnologien

STEP unterstützt auch Vorhaben, die die Fähigkeiten entwickeln, die für die Entwicklung dieser kritischen Technologien erforderlich sind. Zudem führt STEP ein neues STEP-Siegel für hochwertige Vorhaben ein, das STEP-Vorhaben Sichtbarkeit verleiht und ihren Zugang zu anderen möglichen Finanzierungsquellen erleichtert.

Weitere übergreifende Informationen zu STEP finden Sie auf dem Souveränitätsportal der Europäischen Union: Strategic Technologies for Europe Platform - European Union (STEP)

Priorität

8 Förderung Strategischer Technologien

Mit der STEP-Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 wird eine Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) eingerichtet, um kritische und neu entstehende strategische Technologien und ihre jeweiligen Wertschöpfungsketten in ausgewählten Branchen zu unterstützen.

Mit der STEP-VO werden die Ziele „Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien“, „Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union“ sowie „die Bekämpfung des Mangels an Arbeitskräften und Qualifikationen, die für hochwertige Arbeitsplätze aller Art von entscheidender Bedeutung sind“ unterstützt.

Als kritische Technologien gelten Technologien in drei Sektoren: Digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, Biotechnologien

STEP unterstützt auch Vorhaben, die die Fähigkeiten entwickeln, die für die Entwicklung dieser kritischen Technologien erforderlich sind. Zudem führt STEP ein neues STEP-Siegel für hochwertige Vorhaben ein, das STEP-Vorhaben Sichtbarkeit verleiht und ihren Zugang zu anderen möglichen Finanzierungsquellen erleichtert.

Weitere übergreifende Informationen zu STEP finden Sie auf dem Souveränitätsportal der Europäischen Union: Strategic Technologies for Europe Platform - European Union (STEP)

Priorität

9 Steigerung der Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung

Klimatische Veränderungen führen zu einem Rückgang der Wasserverfügbarkeit in Thüringen. Hierdurch wird auch die Genusstauglichkeit und Reinheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch in ausreichender Menge für die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigt. Die Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung soll gesteigert werden, um diesem Problem zu begegnen. Hierfür wird, unter anderem, die Erschließung neuer Wasserressourcen und der Ausbau von Aufbereitungs- und Speicherkapazitäten gefördert.

Priorität

10 Förderung des Zugangs zu erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum

Mit der Schaffung neuem oder der Modernisierung bestehenden Wohnraums für Studierende an den Standorten der Hochschulen des Landes wird dazu beigetragen, dass erschwinglicher und nachhaltiger Wohnraum für Studierende zu angemessenen Mietkosten zur Verfügung gestellt wird. Zugleich wird damit die Attraktivität der Wohn- und Studienbedingungen gesteigert wird.

Priorität

11 Förderung von Energieverbindungsleitungen

Förderung von Energieverbindungsleitungen und der damit verbundenen Leitungs-, Verteilungs-, Speicher- und Unterstützungsinfrastruktur sowie der Schutz kritischer Energieinfrastrukturen und Aufbau einer Ladeinfrastruktur 

Ein wesentlicher Schlüssel zum Gelingen der Mobilitätswende und damit einer klimafreundlichen Veränderung des Verkehrssektors liegt im Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Unternehmen, insbesondere für Nutzfahrzeuge. Durch die Förderung des Aufbaus von Batteriespeichern kann dies unterstützt werden. Ebenso wird ein Beitrag zur Netzstabilität geleistet und zusätzlicher Netzausbau vermieden.