Förderrichtlinien

Zuwendungen aus dem EFRE werden vom Freistaat Thüringen auf Antrag gewährt. Jeder Antrag auf Förderung wird entsprechend der geltenden Förderrichtlinien geprüft. Dabei handelt es sich um Vorgaben aus dem Programm Thüringen EFRE 2021 – 2027, dem nationalen Zuwendungs- und dem EU-Recht. Die während der Förderperiode 2021 – 2027 für den Freistaat Thüringen geltenden Förderrichtlinien finden Sie nachfolgend verlinkt.

Richtlinien und Verlinkungen

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

Verringerung der CO2-Emission

Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Katastrophenresilienz

Investitionen in einen nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehr

Nachhaltige und Integrierte Stadtentwicklung