Leitfäden
Die nachfolgend verlinkten Leitfäden wurden für die mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen befassten Stellen von der EU-Kommission oder dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum herausgegeben. Hier finden Sie sowohl Informationen zur Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen sowie Hinweise zur Fehlervermeidung bei Vergabeverfahren.
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Download Leitfaden öffentliche Auftragsvergabe (Europäische Komission)Leitfaden öffentliche Auftragsvergabe (Europäische Komission)
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Download Leitfaden Oberschwellenbereich Stand: 01.01.2018Leitfaden Oberschwellenbereich Stand: 01.01.2018
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Download Aktualisierter Leitfaden Oberschwellenbereich Stand: 01.01.2018Aktualisierter Leitfaden Oberschwellenbereich Stand: 01.01.2018
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Hinweise
Die im Folgenden verlinkten Hinweise stammen vom Bundesministerium für Wirtschaft, dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und dem Forum Vergabe. Sie enthalten u.a. Informationen zur Vergabe- und Vertragsordnung bei Bauleistungen und der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Hier finden Sie Informationen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum über die Schwellenwerte für europaweite Auftragsvergaben der EU-Kommission.
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Download Neue Schwellenwerte 2024 und 2025Neue Schwellenwerte 2024 und 2025
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Download Neue Schwellenwerte 2022 und 2023Neue Schwellenwerte 2022 und 2023
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Download Neue Schwellenwerte 2020 und 2021Neue Schwellenwerte 2020 und 2021
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Download Neue Schwellenwerte 2018 und 2019Neue Schwellenwerte 2018 und 2019
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Download Neue Schwellenwerte 2016 und 2017Neue Schwellenwerte 2016 und 2017
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Download EU-Schwellenwerte 2014 und 2015 (16.12.2013)EU-Schwellenwerte 2014 und 2015 (16.12.2013)
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BMWE Leitfaden Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Mit der am 18. April 2016 in Kraft getretenen Reform des Vergaberechts im Oberschwellenbereich wurde auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt, welches ein einheitliches Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen zu ihrer Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen darstellt. Das BMWE hat einen "Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)" erstellt, der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das Ausfüllen der EEE erleichtern soll. Weitere Informationen dazu können unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/reform-der-eu-weiten-vergaben.html abgerufen werden.
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