Förderrichtlinien

Zuwendungen aus dem EFRE werden vom Freistaat Thüringen auf Antrag gewährt. Jeder Antrag auf Förderung wird entsprechend der geltenden Förderrichtlinien geprüft. Dabei handelt es sich um Vorgaben aus dem Programm Thüringen EFRE 2021 – 2027, dem nationalen Zuwendungs- und dem EU-Recht. Die während der Förderperiode 2021 – 2027 für den Freistaat Thüringen geltenden Förderrichtlinien finden Sie nachfolgend verlinkt.

Richtlinien und Verlinkung