Betrugs- und Korruptionsbekämpfung in der EFRE-Förderung

Meldung von Verdachtsfällen

 

Sowohl Mitarbeiter der zwischengeschalteten Stellen und Bewilligungsstellen als auch Zuwendungsempfänger können einen Verdacht eines Betrugs- oder Korruptionsfalls bei einer der nachfolgend aufgeführten Stellen schriftlich oder telefonisch melden.

 

 

Die Hinweise werden vertraulich behandelt.

 

 

 

 

 

 

EFRE-Verwaltungsbehörde

Volker Kurz

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Max-Reger-Straße 4-8

99096 Erfurt

Telefon: +49 (361) 37-97330

Telefax: +49 (361) 37-978350

E-Mail: volker.kurz@tmwwdg.thueringen.de

 

oder

anonym an: interne.meldestelle@tmwwdg.thueringen.de

Die Meldung ist auch anonym über die folgende Internetseite des niedersächsischen Landeskriminalamtes möglich: LKA Niedersachsen

Zentrale Meldestelle der Thüringer Landesregierung

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Leitstelle Innenrevision der Landesregierung
– Korruptionsbekämpfung –
Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Telefon: +49 (361) 3793-499
E-Mail: korruptionsbekaempfung@tmik.thueringen.de


Weitere Ansprechpartner für die Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung Thüringens:

https://innen.thueringen.de/

Informationen

Betrug, § 263 StGB

Das Strafgesetzbuch definiert Betrug als eine Vermögensschädigung eines Dritten durch das Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen mit Bereicherungsabsicht.

 

Subventionsbetrug, § 264 StGB

Im Rahmen eines Subventionsverfahrens ist das Machen unrichtiger oder unvollständiger Angaben über subventionserhebliche Tatsachen, die zweckwidrige Verwendung der Subvention, das Unterlassen der Mitteilung subventionserheblicher Tatsachen sowie das Gebrauchen von einer durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangten Bescheinigung strafbar.

Korruption

Korruption ist der Missbrauch eines öffentlichen Amts, einer vergleichbaren Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, begangen auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit oder für ein Unternehmen. Korruptionsdelikte können eine Vielzahl von Tatbeständen des Strafgesetzbuches verwirklichen.

Nähere Informationen zum Erkennen und Aufdecken von Betrugs- und Korruptionsdelikten: