Klimaverträglichkeitsprüfung

Für EFRE- kofinanzierte Infrastrukturvorhaben mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren ist gemäß Art. 73 Abs. 2 Buchstabe j VO (EU) 2021/1060 sicherzustellen, dass diese klimaverträglich sind.

Die Klimaverträglichkeit von Infrastrukturvorhaben wird gemäß Artikel 2 Nr. 42 VO (EU) 2021/1060 anhand der folgenden Kriterien bewertet: „Energieeffizienz an erster Stelle“, „Klimaneutralität“ und „Klimaresilienz“. Eine Orientierung zur Durchführung dieser Bewertungen geben die Technischen Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturen im Zeitraum 2021-2027 (Bekanntmachung der KOM 2021/C 373/01).

Weiterführende Informationen zum Thema Klimaresilienzprüfung sind unter folgendem Link abrufbar: https://tlubn.thueringen.de/klima/resilienz