Beschwerde
Nach nationalem Recht stehen unterschiedliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere das Widerspruchsverfahren und unterschiedliche Klageverfahren. Die Zuwendungsempfänger erhalten entsprechende Hinweise zum zulässigen Rechtsweg in der Rechtsbehelfsbelehrung im jeweiligen Zuwendungsbescheid.
Zusätzlich zu diesen Verfahren hat die EFRE-Verwaltungsbehörde ein besonderes Beschwerdemanagement für Beschwerden und Hinweise im Zusammenhang mit EFRE-geförderten Fällen eingerichtet. Rechtsgrundlage ist Artikel 69 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/1060.
Auf dieser Grundlage kann jedermann, am Verfahren Beteiligte ebenso wie Bürgerinnen und Bürger, über das untenstehende Kontaktformular (auch anonym), das zentrale E-Mail-Postfach (nicht anonym) oder auf dem Postweg (anonym oder nicht anonym) Kontakt mit der EFRE-Verwaltungsbehörde als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle aufnehmen. Voraussetzung ist, dass die Beschwerde einen bestimmbaren, konkreten und nachvollziehbaren Inhalt hat. Gleiches gilt für jede Bewilligungsstelle.
Jede eingegangene Beschwerde wird dokumentiert und gegebenenfalls unter Einbindung der fachlich zuständigen Stelle schnellstmöglich geprüft.