Förderperiode 2021–2027

Sehr geehrte Damen und Herren,

damit Thüringen auch in den kommenden Jahren von den Mitteln aus dem EFRE profitieren kann, hat die Verwaltungsbehörde EFRE des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Entwurf für das Programm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (Programm EFRE Thüringen) für die Förderperiode 2021–2027 erstellt.

In der Zeit vom 01.10.2021 bis 15.10.2021 besteht die Möglichkeit, zum Entwurf des Programms EFRE Thüringen Stellung zu nehmen.

Bitte richten Sie Ihre Fragen und Anregungen an folgende E-Mail:

oeffentlichkeitsbeteiligung-op(at)efre-thueringen.de

Den Entwurf des Programms EFRE Thüringen können Sie unter folgendem Link einsehen:

Entwurf des Programms EFRE Thüringen

Vielen Dank für Ihre Beteiligung.


Mit freundlichen Grüßen

Volker Kurz

Leiter der VB EFRE

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Programm des Freistaats Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021 bis 2027

Die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen konnten im Dezember 2020 abgeschlossen werden. Die Verordnungen für die Förderperiode wurden am 30.06.2021 verabschiedet und traten zum 01.07.2021 im Kraft. Nach Artikel 5 der übergreifenden Verordnung (Verordnung (EU) 2021/1060) mit gemeinsamen Regelungen für die Strukturfonds wird sich die Kohäsionspolitik künftig auf fünf politische Ziele konzentrieren:

  1. ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität;
  2. ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität;
  3. ein stärker vernetztes Europa durch die Steigerung der Mobilität;
  4. ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte;
  5. ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen.

Die EFRE-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/1058) legt in Artikel 3 fest, welche spezifischen Ziele (Investitionsschwerpunkte) im Rahmen der Politischen Ziele gefördert werden können.

 

Eingeengt werden diese Investitionsschwerpunkte durch die „Investitionsleitlinien“ für die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 für Deutschland“ (Anhang D des Länderbericht Deutschland 2019 der Europäischen Kommission mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, SWD (2019) 1004 final vom 27.02.2019). Mit diesen schlägt die Europäische Kommission konkrete Förderbereiche für Deutschland vor, denen unterschiedlicher Investitionsbedarf zugeordnet wird. Unterschieden wird nachfolgenden Kategorien: Investitionsbedarf mit vorrangiger Priorität, Investitionsbedarf mit Priorität, Investitionsbedarf und kein Investitionsbedarf.

 

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Regionen gilt es, innerhalb des von der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments festgelegten inhaltlichen sowie finanziellen Rahmens, Programme zu erstellen. Gegenstand der Programme sind die Förderschwerpunkte des jeweiligen Mitgliedstaates und/oder der jeweiligen Regionen (Länder in Deutschland).

 

Präsentation Programmplanung EFRE Förderperiode 2021 - 2027

Sozioökonomische Entwicklung und Stärken-Schwächen-Analyse im Freistaat Thüringen in Vorbereitung des Programms des EFRE 2021-2027

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Programm des Freistaats Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP)

Verordnungen Förderperiode 2021-2027

Länderbericht Deutschland 2019

Eckpunkte für den Einsatz der EFRE-Mittel

Workshop 14.11.2019

2021 kommt!

Die Zukunft des EFRE und ESF+ in Thüringen

Am 14. November 2019 fand im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zur Thematik „Die Zukunft des EFRE und ESF+ in Thüringen“ eine Veranstaltung mit Workshops statt, um gemeinsam über mögliche Inhalte und Maßnahmen der Förderung ab 2021 zu diskutieren.

Neben dem Vorschlag der Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU haben die Verordnungsentwürfe zur Kohäsionspolitik und die Investitionsleitlinien der Europäischen Kommission Einfluss darauf, wie die Mittel des EFRE und ESF+ in Thüringen künftig eingesetzt werden können.

Fotos zu den Workshops am 14.11.2019

Workshop 14.11.2019

EFRE Workshop 14.11.2019

Workshop 14.11.2019

EFRE Workshop 14.11.2019

Workshop 14.11.2019

EFRE Workshop 14.11.2019

Workshop 14.11.2019

EFRE Workshop 14.11.2019

Workshop 14.11.2019

EFRE Workshop 14.11.2019

Workshop 14.11.2019

EFRE Workshop 14.11.2019

Workshop 14.11.2019

EFRE Workshop 14.11.2019

Einleitung Präsentation Workshop

Präsentationen zu den Workshops

Informationen der EU-Kommission zur EU-Kohäsionspolitik